Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und steigen mit dem Streitwert:
- Mahnverfahren: halbe Gebühr (0,5), mindestens 39 € – fällig bei Antragstellung. Der Vollstreckungsbescheid kostet keine weitere Gerichtsgebühr.
- Klageverfahren: drei Gebühren (3,0), als Vorschuss bei Klageerhebung. Bereits gezahlte Mahnverfahrens-Gebühren werden angerechnet.
Nicht enthalten: Anwaltskosten (im Klageverfahren ggf. für beide Seiten) und Vollstreckungskosten (Gerichtsvollzieher). Im Erfolgsfall muss der unterlegene Schuldner sämtliche Kosten erstatten – Sie müssen sie aber vorschießen.
GKG-Tabelle Stand 06/2025 (KostBRÄG 2025). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Zum Ablauf: Das gerichtliche Mahnverfahren.