Rechner

Gerichtskostenrechner

Was kostet der gerichtliche Mahnbescheid, was eine Klage? Gerichtsgebühren nach Streitwert berechnen.

Bis 50.000 € – darüber individuelle Berechnung.

Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen?

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und steigen mit dem Streitwert:

  • Mahnverfahren: halbe Gebühr (0,5), mindestens 39 € – fällig bei Antragstellung. Der Vollstreckungsbescheid kostet keine weitere Gerichtsgebühr.
  • Klageverfahren: drei Gebühren (3,0), als Vorschuss bei Klageerhebung. Bereits gezahlte Mahnverfahrens-Gebühren werden angerechnet.

Nicht enthalten: Anwaltskosten (im Klageverfahren ggf. für beide Seiten) und Vollstreckungskosten (Gerichtsvollzieher). Im Erfolgsfall muss der unterlegene Schuldner sämtliche Kosten erstatten – Sie müssen sie aber vorschießen.

GKG-Tabelle Stand 06/2025 (KostBRÄG 2025). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Zum Ablauf: Das gerichtliche Mahnverfahren.