Zahlt der Schuldner trotz Mahnungen und Inkasso nicht, ist das gerichtliche Mahnverfahren der schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Titel – ganz ohne Gerichtsverhandlung. Es eignet sich für unbestrittene Geldforderungen jeder Höhe.
So läuft das Mahnverfahren ab
- Antrag auf Mahnbescheid: online über das offizielle Portal (online-mahnantrag.de), durch Ihren Anwalt oder Ihr Inkassounternehmen. Zuständig ist das zentrale Mahngericht Ihres Bundeslands.
- Zustellung: Das Gericht prüft nur formal (nicht inhaltlich!) und stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu.
- Zwei Wochen Frist: Der Schuldner kann zahlen, Widerspruch einlegen – oder nichts tun.
- Vollstreckungsbescheid: Reagiert der Schuldner nicht, beantragen Sie (frühestens nach 2 Wochen, spätestens nach 6 Monaten) den Vollstreckungsbescheid. Er ist ein vollstreckbarer Titel – 30 Jahre gültig.
- Bei Widerspruch/Einspruch: Das Verfahren geht auf Antrag in einen normalen Zivilprozess über. Ab hier lohnt anwaltliche Unterstützung; vor dem Landgericht (Streitwert über 5.000 €) besteht Anwaltszwang.
Was kostet das Mahnverfahren?
Für den Mahnbescheid fällt eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz an, mindestens 39 €. Beispiele (Stand 2025):
| Forderung bis | Gerichtskosten Mahnbescheid |
|---|---|
| 1.000 € | 39,00 € (Mindestgebühr) |
| 2.000 € | 52,00 € |
| 5.000 € | 85,75 € |
| 10.000 € | 142,00 € |
Die Kosten müssen Sie zunächst vorschießen, im Erfolgsfall trägt sie der Schuldner. Für Ihre konkrete Forderung: Gerichtskostenrechner. Kommt es zum streitigen Verfahren, entstehen drei volle Gerichtsgebühren plus Anwaltskosten beider Seiten – die im Fall des Obsiegens ebenfalls der Schuldner trägt.
Mahnbescheid selbst beantragen oder machen lassen?
- Selbst: günstig und bei einzelnen, klaren Forderungen gut machbar (siehe Ans Geld kommen ohne Inkasso).
- Inkassounternehmen: sinnvoll, wenn das außergerichtliche Verfahren ohnehin dort läuft – der Anbieter kennt den Fall, überwacht Fristen und übernimmt nach dem Titel auch Zwangsvollstreckung und Langzeitüberwachung. Filtern Sie bei der Anbietersuche nach „Gerichtliches Verfahren".
Typische Fehler vermeiden
- Falsche Schuldnerdaten: Der Mahnbescheid muss zustellbar sein – bei unbekannt verzogenen Schuldnern erst die Adresse ermitteln (lassen).
- Bestrittene Forderung: Wenn der Widerspruch absehbar ist, ist die sofortige Klage oft schneller und günstiger.
- Fristen verpassen: Der Vollstreckungsbescheid muss binnen 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden – sonst verfällt die Wirkung.
- Verjährung: Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung – aber nur, wenn er „demnächst" zugestellt wird. Kurz vor Jahresende nicht bis zur letzten Woche warten.
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