Ans Geld kommen ohne Inkasso: 7 Wege, offene Rechnungen selbst einzutreiben

Nicht jede offene Rechnung braucht sofort ein Inkassounternehmen. Gerade bei Stammkunden oder kleineren Beträgen gibt es wirksame Wege, selbst an sein Geld zu kommen – und die Geschäftsbeziehung zu erhalten.

1. Das persönliche Gespräch suchen

Der unterschätzte Klassiker: Rufen Sie an. Fragen Sie freundlich, aber direkt, wann mit der Zahlung zu rechnen ist – und lassen Sie sich einen konkreten Termin nennen, den Sie schriftlich (per E-Mail) bestätigen. Viele Schuldner zahlen zuerst dort, wo der Druck persönlich und konkret ist.

2. Ratenzahlung anbieten

Kann der Kunde nicht auf einmal zahlen, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung oft der schnellste Weg zu Ihrem Geld. Wichtig:

  • Schriftlich festhalten – mit Schuldanerkenntnis („Ich erkenne die Forderung in Höhe von … an")
  • Konkrete Raten mit Fälligkeitsterminen
  • Verfallklausel: Bleibt eine Rate aus, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig
Das Schuldanerkenntnis ist Gold wert: Es startet die Verjährung neu und nimmt dem Schuldner spätere Einwände gegen die Forderung.

3. Skonto rückwärts: der Vergleich

Bei wackligen Forderungen kann ein Vergleich sinnvoll sein: „Zahlen Sie bis Freitag 90 %, verzichten wir auf den Rest." Das schmerzt, ist aber oft besser als ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang – besonders wenn die Beweislage nicht perfekt ist.

4. Leistungen einstellen / Zurückbehaltungsrecht

Bei laufenden Geschäftsbeziehungen ist Ihr stärkstes Druckmittel die eigene Leistung: keine weitere Lieferung, kein Support, keine Freischaltung, solange offene Rechnungen bestehen. Kündigen Sie das sachlich an und berufen Sie sich auf Ihr Zurückbehaltungsrecht.

5. Der gerichtliche Mahnbescheid in Eigenregie

Den gerichtlichen Mahnbescheid können Sie selbst online beantragen – über das offizielle Portal www.online-mahnantrag.de, ohne Anwalt. Die Gerichtskosten (halbe Gebühr, mindestens 39 €) trägt am Ende der Schuldner. Widerspricht der Schuldner nicht, erhalten Sie nach dem Vollstreckungsbescheid einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist. Die Kosten kalkulieren Sie vorab mit unserem Gerichtskostenrechner.

Aber: Legt der Schuldner Widerspruch ein, mündet das Verfahren in einen normalen Zivilprozess – spätestens dann brauchen Sie anwaltliche Unterstützung (bei Streitwerten über 5.000 € gilt Anwaltszwang vor dem Landgericht).

6. Verjährung im Blick behalten

Die meisten Forderungen verjähren in 3 Jahren zum Jahresende. Eine Mahnung stoppt die Verjährung nicht! Hemmung erreichen Sie nur durch Mahnbescheid, Klage, Verhandlungen über die Forderung – oder ein Schuldanerkenntnis (siehe Ratenzahlung).

7. Wissen, wann Schluss ist

Wenn Anrufe ins Leere laufen, Zusagen platzen und der Mahnbescheid riskant erscheint (z. B. weil die Adresse unklar ist), kostet jeder weitere eigene Versuch nur Zeit. Dann ist die Übergabe an ein Inkassounternehmen der wirtschaftlichere Weg – bei erfolgsbasierten Modellen ohne Kostenrisiko. Vergleichen Sie hier passende Anbieter oder lesen Sie, wie die Beauftragung abläuft.

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