Glossar

Inkasso-Begriffe, verständlich erklärt

Mahnbescheid, tituliert, Treuhandinkasso? Die 24 wichtigsten Begriffe aus Inkasso und Forderungsmanagement – ohne Juristendeutsch.

A

Adressermittlung

Recherche der aktuellen Anschrift eines Schuldners, z. B. über Einwohnermeldeamt-Anfragen. Viele Inkassounternehmen bieten die Adressermittlung als Dienstleistung an, wenn Post als unzustellbar zurückkommt.

Außergerichtliches Inkasso

Alle Beitreibungsmaßnahmen vor Einschaltung eines Gerichts: Mahnschreiben, Telefoninkasso, Ratenvereinbarungen. Der größte Teil aller Forderungen wird in dieser Phase beglichen.

B

BDIU

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen – der größte Branchenverband. Mitglieder verpflichten sich auf einen Code of Conduct; die Mitgliedschaft gilt als Seriositätsmerkmal.

Bonitätsprüfung

Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines (potenziellen) Kunden vor Vertragsschluss, etwa über Auskunfteien. Wichtigstes Instrument zur Vermeidung von Zahlungsausfällen.

E

Erfolgsprovision

Vergütungsmodell, bei dem das Inkassounternehmen einen prozentualen Anteil des tatsächlich beigetriebenen Betrags erhält. Oft kombiniert mit dem Modell „kostenlos im Erfolgsfall".

F

Forderungsankauf (Factoring)

Das Inkassounternehmen kauft die Forderung und trägt das volle Ausfallrisiko; der Gläubiger erhält sofort einen Kaufpreis unterhalb des Nennwerts. Abzugrenzen vom Treuhandinkasso, bei dem die Forderung beim Gläubiger bleibt.

G

Gerichtliches Mahnverfahren

Vereinfachtes, schriftliches Verfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels ohne Gerichtsverhandlung: Mahnbescheid → ggf. Widerspruch → Vollstreckungsbescheid. Deutlich günstiger als eine Klage.

Gläubiger

Wer eine Leistung erbracht hat und dafür Geld verlangen kann – also derjenige, dem die Forderung zusteht.

H

Hauptforderung / Nebenforderung

Die Hauptforderung ist der ursprüngliche Rechnungsbetrag; Nebenforderungen sind Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten. Zahlungen werden gesetzlich zuerst auf Kosten, dann Zinsen, zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

I

Inkassokosten

Vergütung des Inkassounternehmens, die dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt wird. Die Höhe orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Forderungswert ab – berechenbar mit unserem Inkassokostenrechner.

L

Langzeitüberwachung

Beobachtung zunächst uneinbringlicher (auch titulierter) Forderungen über Jahre. Verbessert sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners, wird die Beitreibung wieder aufgenommen.

M

Mahnbescheid

Erster Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens, beantragt beim zentralen Mahngericht. Der Schuldner kann binnen zwei Wochen widersprechen – sonst folgt der Vollstreckungsbescheid.

O

Online-Mandat

Möglichkeit, ein Inkassounternehmen vollständig digital zu beauftragen – Unterlagen-Upload statt Papierpost. Auf inkassovergleich.de als Kriterium filterbar.

R

RDG-Registrierung

Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, Inkassodienstleistungen zu erbringen. Registrierte Unternehmen stehen im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister – seriöse Anbieter sind immer registriert.

S

Schuldner

Wer eine fällige Leistung – meist eine Zahlung – noch nicht erbracht hat.

Schuldnerportal

Online-Portal des Inkassounternehmens, in dem Schuldner ihre Forderung einsehen, Ratenzahlungen vereinbaren und direkt bezahlen können. Senkt die Hemmschwelle und beschleunigt die Zahlung.

T

Titulierte Forderung

Forderung, deren Bestehen durch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis) festgestellt ist. Titel verjähren erst nach 30 Jahren und erlauben die Zwangsvollstreckung.

Treuhandinkasso

Der Regelfall: Das Inkassounternehmen treibt die Forderung im Namen und auf Rechnung des Gläubigers ein; die Forderung bleibt Eigentum des Gläubigers.

V

Verjährung

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann eine Forderung nicht mehr durchgesetzt werden, wenn sich der Schuldner darauf beruft. Regelfrist: 3 Jahre zum Jahresende, beginnend mit dem Jahr der Entstehung. Hemmung u. a. durch Mahnbescheid oder Klage.

Vermögensauskunft

Früher „eidesstattliche Versicherung": Der Schuldner muss gegenüber dem Gerichtsvollzieher sein Vermögen offenlegen. Verweigert er sie, droht Erzwingungshaft; die Abgabe wird im Schuldnerverzeichnis vermerkt.

Verzug

Rechtlicher Zustand, ab dem der Schuldner für die Verzögerung haftet. Tritt ein durch Mahnung nach Fälligkeit, ein kalendermäßiges Zahlungsziel oder spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang. Details im Artikel Richtig mahnen.

Verzugszinsen

Zinsen ab Verzugseintritt: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Geschäften zwischen Unternehmen (zzgl. 40 € Verzugspauschale im B2B).

Vollstreckungsbescheid

Zweiter Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens und vollwertiger Vollstreckungstitel. Ergeht, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widersprochen hat.

Z

Zwangsvollstreckung

Zwangsweise Durchsetzung einer titulierten Forderung: Kontopfändung, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung oder Zwangshypothek.

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