Richtig mahnen: So schreiben Sie wirksame Mahnungen

Bevor ein Inkassounternehmen oder Anwalt ins Spiel kommt, steht das eigene Mahnwesen. Wer strukturiert mahnt, bekommt einen großen Teil der offenen Rechnungen selbst bezahlt – und schafft zugleich die rechtliche Grundlage, um Verzugsschäden wie Inkassokosten später dem Schuldner aufzuerlegen.

Wann ist der Schuldner in Verzug?

Verzug tritt ein:

  • Mit Mahnung: nach Fälligkeit und Zugang einer Mahnung.
  • Ohne Mahnung: wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel („zahlbar bis 15.08.") überschritten wird.
  • Automatisch nach 30 Tagen: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).
Ab Verzug dürfen Sie Verzugszinsen verlangen (5 Prozentpunkte über Basiszins bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmen) – und bei B2B-Geschäften zusätzlich die Verzugspauschale von 40 €.

Wie viele Mahnungen sind sinnvoll?

Rechtlich genügt eine Mahnung. In der Praxis hat sich ein gestuftes Vorgehen bewährt:

StufeZeitpunktTon
Zahlungserinnerungca. 7 Tage nach FälligkeitFreundlich – oft ist es nur ein Versehen
1. Mahnungca. 14 Tage späterBestimmt, mit Frist (7–10 Tage) und Verzugszinsen
2. (letzte) Mahnungca. 10 Tage späterDeutlich: Ankündigung von Inkasso/gerichtlichem Verfahren

Mehr als drei Schreiben bringen erfahrungsgemäß nichts mehr – danach sollte die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden, solange sie noch „frisch" ist. Die Erfolgsquote sinkt mit jedem Monat.

Das gehört in jede Mahnung

  • Eindeutige Bezeichnung der Forderung: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag
  • Bereits erfolgte Teilzahlungen und der offene Restbetrag
  • Konkrete Zahlungsfrist mit Datum („bis zum 25.08.2026") statt „innerhalb von 10 Tagen"
  • Bankverbindung und Verwendungszweck
  • Ab der 1. Mahnung: Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten
  • In der letzten Mahnung: klare Ankündigung der nächsten Schritte (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Schufa-relevante Folgen bei titulierten Forderungen)

Häufige Fehler beim Mahnen

  • Unkonkrete Fristen oder gar keine Frist – der Schuldner spielt auf Zeit.
  • Leere Drohungen: Wer dreimal „letzte Mahnung" schreibt, wird nicht ernst genommen. Kündigen Sie nur an, was Sie auch umsetzen.
  • Überhöhte Mahngebühren: Zulässig sind nur tatsächliche Kosten (Porto, Material) – pauschal mehr als 2–5 € pro Mahnung gelten schnell als unwirksam.
  • Nur E-Mail: Spätestens die letzte Mahnung sollte per Post (im Zweifel per Einwurf-Einschreiben) verschickt werden – Sie müssen den Zugang beweisen können.
  • Zu langes Warten: Beachten Sie die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende.

Noch besser als gut zu mahnen ist, Zahlungsausfälle von vornherein zu vermeiden – wie das geht, zeigt der Artikel Zahlungsausfälle vermeiden.

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