Was kostet Inkasso? Kostenmodelle und Gebühren im Überblick

Die wichtigste Nachricht vorweg: In den meisten Fällen zahlt am Ende der Schuldner die Inkassokosten – sie sind Teil seines Verzugsschadens. Für Gläubiger entscheidend ist das Kostenmodell des Inkassounternehmens, denn es bestimmt, was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Die gängigen Kostenmodelle

ModellSo funktioniert esIhr Risiko
Kostenlos im ErfolgsfallDer Schuldner erstattet die Inkassokosten; Sie erhalten Ihre Hauptforderung ungekürzt.Je nach Vertrag geringe oder keine Kosten bei Misserfolg
Immer kostenlos für den MandantenWie oben – aber auch bei Misserfolg entstehen Ihnen keine Kosten.Keins
ErfolgsprovisionDas Inkassounternehmen behält im Erfolgsfall einen Anteil der realisierten Hauptforderung (oft 10–30 %, je nach Alter und Höhe der Forderung).Kein Kostenrisiko, aber gekürzte Auszahlung
Gebühr pro FallFeste Bearbeitungspauschale je übergebener Forderung.Pauschale fällt unabhängig vom Erfolg an
Mitgliedsbeitrag / JahresgebührJahresbeitrag, dafür vergünstigte oder inkludierte Leistungen – lohnt bei regelmäßigen Fällen.Fixkosten unabhängig vom Einzelfall
Vorsicht Verwechslungsgefahr: „Erfolgsprovision" bedeutet nicht automatisch „kostenlos für Sie" – hier wird die Provision von Ihrer Hauptforderung abgezogen. Achten Sie beim Vergleich genau auf das Kostenmodell.

Wie hoch dürfen Inkassokosten gegenüber dem Schuldner sein?

Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt: Sie dürfen höchstens so hoch sein wie die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (Ihrer Forderung) und dem Gebührensatz:

  • 0,5-Gebühr: bei unbestrittenen Forderungen, wenn der Schuldner nach der ersten Zahlungsaufforderung zahlt (gesetzlicher Regelfall seit 2021)
  • 0,9-Gebühr: üblicher Satz für Fälle mittleren Aufwands
  • 1,3-Gebühr: nur bei umfangreichen oder schwierigen Fällen

Hinzu kommen eine Auslagenpauschale (20 % der Gebühr, max. 20 €) und ggf. Umsatzsteuer. Konkrete Beträge für Ihre Forderung liefert unser Inkassokostenrechner.

Beispielrechnung

Offene Forderung: 1.500 €, unbestritten, Schuldner zahlt nach der ersten Inkasso-Zahlungsaufforderung (0,5-Gebühr):

  • Geschäftsgebühr (0,5 × Wertgebühr): ca. 67 €
  • Auslagenpauschale (20 %): ca. 13 €
  • Summe: rund 80 € – zahlbar vom Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung und den Verzugszinsen

Welche Kosten kommen im gerichtlichen Verfahren dazu?

Beantragt das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid, fallen Gerichtskosten an (halbe Gebühr nach GKG, mindestens 39 €) – auch diese trägt im Erfolgsfall der Schuldner, müssen aber von Ihnen vorgeschossen werden. Einen Überblick gibt der Gerichtskostenrechner.

Fazit

Vergleichen Sie Kostenmodelle immer anhand Ihrer typischen Forderung: Bei hohen Einzelforderungen kann eine Erfolgsprovision teuer werden, bei vielen Kleinstforderungen ist sie oft günstiger als Fallpauschalen. Auf inkassovergleich.de filtern Sie Anbieter direkt nach dem gewünschten Kostenmodell.

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