Die wichtigste Nachricht vorweg: In den meisten Fällen zahlt am Ende der Schuldner die Inkassokosten – sie sind Teil seines Verzugsschadens. Für Gläubiger entscheidend ist das Kostenmodell des Inkassounternehmens, denn es bestimmt, was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Die gängigen Kostenmodelle
| Modell | So funktioniert es | Ihr Risiko |
|---|---|---|
| Kostenlos im Erfolgsfall | Der Schuldner erstattet die Inkassokosten; Sie erhalten Ihre Hauptforderung ungekürzt. | Je nach Vertrag geringe oder keine Kosten bei Misserfolg |
| Immer kostenlos für den Mandanten | Wie oben – aber auch bei Misserfolg entstehen Ihnen keine Kosten. | Keins |
| Erfolgsprovision | Das Inkassounternehmen behält im Erfolgsfall einen Anteil der realisierten Hauptforderung (oft 10–30 %, je nach Alter und Höhe der Forderung). | Kein Kostenrisiko, aber gekürzte Auszahlung |
| Gebühr pro Fall | Feste Bearbeitungspauschale je übergebener Forderung. | Pauschale fällt unabhängig vom Erfolg an |
| Mitgliedsbeitrag / Jahresgebühr | Jahresbeitrag, dafür vergünstigte oder inkludierte Leistungen – lohnt bei regelmäßigen Fällen. | Fixkosten unabhängig vom Einzelfall |
Wie hoch dürfen Inkassokosten gegenüber dem Schuldner sein?
Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt: Sie dürfen höchstens so hoch sein wie die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (Ihrer Forderung) und dem Gebührensatz:
- 0,5-Gebühr: bei unbestrittenen Forderungen, wenn der Schuldner nach der ersten Zahlungsaufforderung zahlt (gesetzlicher Regelfall seit 2021)
- 0,9-Gebühr: üblicher Satz für Fälle mittleren Aufwands
- 1,3-Gebühr: nur bei umfangreichen oder schwierigen Fällen
Hinzu kommen eine Auslagenpauschale (20 % der Gebühr, max. 20 €) und ggf. Umsatzsteuer. Konkrete Beträge für Ihre Forderung liefert unser Inkassokostenrechner.
Beispielrechnung
Offene Forderung: 1.500 €, unbestritten, Schuldner zahlt nach der ersten Inkasso-Zahlungsaufforderung (0,5-Gebühr):
- Geschäftsgebühr (0,5 × Wertgebühr): ca. 67 €
- Auslagenpauschale (20 %): ca. 13 €
- Summe: rund 80 € – zahlbar vom Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung und den Verzugszinsen
Welche Kosten kommen im gerichtlichen Verfahren dazu?
Beantragt das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid, fallen Gerichtskosten an (halbe Gebühr nach GKG, mindestens 39 €) – auch diese trägt im Erfolgsfall der Schuldner, müssen aber von Ihnen vorgeschossen werden. Einen Überblick gibt der Gerichtskostenrechner.
Fazit
Vergleichen Sie Kostenmodelle immer anhand Ihrer typischen Forderung: Bei hohen Einzelforderungen kann eine Erfolgsprovision teuer werden, bei vielen Kleinstforderungen ist sie oft günstiger als Fallpauschalen. Auf inkassovergleich.de filtern Sie Anbieter direkt nach dem gewünschten Kostenmodell.
Das passende Inkassounternehmen finden
Vergleichen Sie Inkassounternehmen nach Kostenmodell, Branche und Region – kostenlos und unabhängig.