Wenn ein Kunde nicht zahlt, führen zwei Wege zum Ziel: das Inkassounternehmen oder der Rechtsanwalt. Beide dürfen Forderungen außergerichtlich einziehen und die dabei entstehenden Kosten als Verzugsschaden vom Schuldner verlangen. Trotzdem gibt es wichtige Unterschiede.
Die Unterschiede im Überblick
| Inkassounternehmen | Rechtsanwalt | |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Massengeschäft, außergerichtliche Beitreibung, Prozesse und Telefoninkasso | Rechtsberatung, streitige Verfahren, Vertretung vor Gericht |
| Kostenmodell | Häufig „kostenlos im Erfolgsfall" oder Erfolgsprovision – der Schuldner trägt i. d. R. die Kosten | Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), unabhängig vom Erfolg |
| Bestrittene Forderungen | Nur eingeschränkt – bei Widerspruch muss meist ein Anwalt übernehmen | Uneingeschränkt, inkl. Klageverfahren |
| Hartnäckigkeit | Langzeitüberwachung über Jahre gehört zum Geschäftsmodell | Mandat endet üblicherweise mit dem Verfahren |
| Psychologischer Effekt | Hoch – professionelles Forderungsmanagement mit Schuldner-Kommunikation | Hoch – „Anwaltsbrief" wirkt, signalisiert aber sofort Eskalation |
Wann ist das Inkassounternehmen die bessere Wahl?
- Die Forderung ist unbestritten – der Kunde zahlt einfach nicht.
- Sie haben regelmäßig offene Forderungen und wollen einen dauerhaften Prozess.
- Sie wollen kein Kostenrisiko: Viele Anbieter arbeiten im Erfolgsfall kostenlos für den Gläubiger.
- Der Schuldner ist unbekannt verzogen oder seine Bonität unklar – Ermittlung gehört zum Handwerk.
Wann sollten Sie zum Anwalt gehen?
- Der Schuldner bestreitet die Forderung (Mängelrügen, Gegenforderungen, Vertragsstreit).
- Es geht um hohe oder komplexe Forderungen, bei denen ein Klageverfahren wahrscheinlich ist.
- Sie brauchen Rechtsberatung über den reinen Forderungseinzug hinaus.
Fazit
Für unbestrittene Forderungen ist das Inkassounternehmen meist der schnellere und günstigere Weg – insbesondere wegen der erfolgsbasierten Kostenmodelle. Sobald es streitig wird, führt am Anwalt kein Weg vorbei. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Wunsch-Anbieter im Ernstfall auch das gerichtliche Verfahren begleitet.
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